Steuerlich absetzbar: Abos für den öffentlichen Nahverkehr
Finanzielle Entlastung für die Bürger, kein bürokratischer Mehraufwand
Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs sind künftig steuerlich absetzbar. Das Mobilitätsressort stellt den Fahrgästen eine jährliche Spesenauflistung zur Verfügung.
„Diese neue Regelung bedeutet einerseits eine finanzielle Entlastung für die Bürger und ist gleichzeitig ein zusätzlicher Anreiz, vermehrt auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen“, unterstreicht Mobilitätslandesrat Florian Mussner.
Das staatliche Haushaltsgesetz 2018 sieht vor, dass ab 1. Jänner 2018 Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden können, und zwar im Ausmaß von 19 % auf einen jährlichen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro.
Dies gilt folglich für die Nutzer des Südtirol Pass, des EuregioFamilyPass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+. Eingerechnet werden können nicht nur die jährlichen Spesen für den eigenen Südtirol Pass, sondern gegebenenfalls auch die Beträge oder Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder. Für jeden namentlichen Fahrschein kann ein Maximalbetrag von 250 Euro steuerlich abgesetzt werden.
"Wir legen großen Wert auf eine kundenfreundliche Abwicklung und wollen den Bürgern hier entgegen kommen, damit für sie kein bürokratischer Mehraufwand entsteht", unterstreicht Landesrat Mussner. Ab dem Jahr 2019 wird es demnach für alle Nutzer möglich sein, eine Auflistung der im Vorjahr getätigten Ausgaben für den Südtirol Pass bzw. für die Abos bequem online herunter zu laden. Dies gilt sowohl für die aufladbaren Karten (prepaid-Karten) als auch für die Südtirol Pässe und Abos, die direkt über das Bankkontokorrent abgebucht werden. Ein Sammeln und Aufbewahren der Rechnungen und Belege ist deshalb nicht erforderlich.
„Diese neue Regelung bedeutet einerseits eine finanzielle Entlastung für die Bürger und ist gleichzeitig ein zusätzlicher Anreiz, vermehrt auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen“, unterstreicht Mobilitätslandesrat Florian Mussner.
Das staatliche Haushaltsgesetz 2018 sieht vor, dass ab 1. Jänner 2018 Ausgaben für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden können, und zwar im Ausmaß von 19 % auf einen jährlichen Gesamtbetrag von maximal 250 Euro.
Dies gilt folglich für die Nutzer des Südtirol Pass, des EuregioFamilyPass sowie für Südtirol Pass abo+ und Südtirol Pass 65+. Eingerechnet werden können nicht nur die jährlichen Spesen für den eigenen Südtirol Pass, sondern gegebenenfalls auch die Beträge oder Abo-Jahrespauschalen für zu Lasten lebende Familienmitglieder. Für jeden namentlichen Fahrschein kann ein Maximalbetrag von 250 Euro steuerlich abgesetzt werden.
"Wir legen großen Wert auf eine kundenfreundliche Abwicklung und wollen den Bürgern hier entgegen kommen, damit für sie kein bürokratischer Mehraufwand entsteht", unterstreicht Landesrat Mussner. Ab dem Jahr 2019 wird es demnach für alle Nutzer möglich sein, eine Auflistung der im Vorjahr getätigten Ausgaben für den Südtirol Pass bzw. für die Abos bequem online herunter zu laden. Dies gilt sowohl für die aufladbaren Karten (prepaid-Karten) als auch für die Südtirol Pässe und Abos, die direkt über das Bankkontokorrent abgebucht werden. Ein Sammeln und Aufbewahren der Rechnungen und Belege ist deshalb nicht erforderlich.