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In eigener Sache:

Information an die Lieferanten

Zur Information an die Lieferanten: Gemäß Gesetzesdekret Nr. 50 vom 24.04.2017 ist die Anwendung der Split-Payment-Regelung auf Rechnungen, die ab dem 1. Juli 2017 ausgestellt werden, auch für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, und demnach auch für die STA - Südtiroler Transportstrukturen AG, verpflichtend.
An STA AG ausgestellte Rechnungen müssen die für den Geschäftsvorfall geschuldete Mehrwertsteuer ausweisen, aber der vereinnahmte Betrag ist abzüglich der Steuer, da diese von STA direkt an das Finanzamt zu entrichten ist.
Außerdem ist die Split-Payment-Regelung ab dem 1. Juli auch auf quellenbesteuerte Dienstleistungen anzuwenden.
Die STA AG ist jedoch nicht zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.