Mobilitätsgesetz: Grünes Licht aus Rom
Ministerrat hat neues Mobilitätsgesetz gutgeheißen
Der Ministerrat in Rom hat heute (15. Jänner 2016) das neue Landesgesetz zur öffentlichen Mobilität gutgeheißen. „Damit wird nun definitiv der Weg frei, um den gesamten Bereich der öffentlichen Mobilität in Südtirol neu zu strukturieren und die komplexe Materie auf eine einheitliche Plattform zu stellen “, unterstreicht Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Eine sorgfältige Arbeit seitens der Ämter, die Einbeziehung aller Beteiligten und Interessensgruppen im Vorfeld und ein klar formulierter Gesetzestext zeichnen das neue Gesetz aus; dies sei laut Mussner „eine gute Basis, um die Position der öffentlichen Mobilität in den kommenden Jahren weiter zu stärken und Qualität der Dienste zu sichern.“
Das neue Mobilitätsgesetz, das vom Südtiroler Landtag im vergangenen November genehmigt wurde, setzt die EU-Regelung über öffentliche Personenverkehrsdienste um. Die öffentlichen Verkehrsdienste werden demnach nicht mehr mittels Konzession, sondern nach den von der europäischen Union vorgesehenen Verfahren nach Einzugsgebieten ausgeschrieben und mit Dienstleistungsaufträgen geregelt. Dabei wird nicht nur der Preis berücksichtigt, sondern in besonderer Weise auch die Qualität der Dienstleistung. Eisenbahndienste, städtische Busdienste, Seilbahndienste und ergänzende Linienverkehrsdienste, wie z. B. Nightliner, Skibusdienste und zeitlich begrenzte Dienste, können separat ausgeschrieben werden.
Mit zehnjährigem Landesmobilitätsplan werden die Einzugsgebiete für die Vergabe der Linienverkehrsdienste, die notwendigen Infrastrukturen sowie die Mindestdienste definiert, weiters ist ein dreijähriges Investitionsprogramm vorgesehen. Im neuen Gesetz werden die Zuständigkeiten und Aufgaben aller im öffentlichen Nahverkehr beteiligten Komponenten klar definiert, darunter auch jene der STA.
Die nächsten Schritte sind laut Mussner nun die Ausarbeitung der Durchführungsverordnung und des Landesmobilitätsplans mit den neu definierten Einzugsgebieten und mit der anschließenden Vorbereitung der Ausschreibung. Diese sollte, nach Vorinformation im Amtsblatt der EU, innerhalb 2017 veröffentlicht werden, sodass im Jahr darauf die Unterzeichnung der Dienstleistungsaufträge erfolgen kann. Ab November 2018 ist die Durchführung der Verkehrsdienste mit Dienstleistungsauftrag vorgesehen.
Das neue Mobilitätsgesetz, das vom Südtiroler Landtag im vergangenen November genehmigt wurde, setzt die EU-Regelung über öffentliche Personenverkehrsdienste um. Die öffentlichen Verkehrsdienste werden demnach nicht mehr mittels Konzession, sondern nach den von der europäischen Union vorgesehenen Verfahren nach Einzugsgebieten ausgeschrieben und mit Dienstleistungsaufträgen geregelt. Dabei wird nicht nur der Preis berücksichtigt, sondern in besonderer Weise auch die Qualität der Dienstleistung. Eisenbahndienste, städtische Busdienste, Seilbahndienste und ergänzende Linienverkehrsdienste, wie z. B. Nightliner, Skibusdienste und zeitlich begrenzte Dienste, können separat ausgeschrieben werden.
Mit zehnjährigem Landesmobilitätsplan werden die Einzugsgebiete für die Vergabe der Linienverkehrsdienste, die notwendigen Infrastrukturen sowie die Mindestdienste definiert, weiters ist ein dreijähriges Investitionsprogramm vorgesehen. Im neuen Gesetz werden die Zuständigkeiten und Aufgaben aller im öffentlichen Nahverkehr beteiligten Komponenten klar definiert, darunter auch jene der STA.
Die nächsten Schritte sind laut Mussner nun die Ausarbeitung der Durchführungsverordnung und des Landesmobilitätsplans mit den neu definierten Einzugsgebieten und mit der anschließenden Vorbereitung der Ausschreibung. Diese sollte, nach Vorinformation im Amtsblatt der EU, innerhalb 2017 veröffentlicht werden, sodass im Jahr darauf die Unterzeichnung der Dienstleistungsaufträge erfolgen kann. Ab November 2018 ist die Durchführung der Verkehrsdienste mit Dienstleistungsauftrag vorgesehen.