Landesgesetz zur „Öffentlichen Mobilität“ verabschiedet
Vergabe der Dienste und genaue Zuständigkeiten werden neu geregelt
Am 13. November 2015 hat der Südtirol Landtag das Landesgesetz zur Öffentlichen Mobilität genehmigt. Mit dem neuen Mobilitätsgesetz werden die Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr an die EU-Regelungen angepasst und wird die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes in der öffentlichen Mobilität untermauert. „Wir wollen die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördern, um den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst zu einem angemessenen Preis zu bieten“, erklärt Mobilitätslandesrat Florian Mussner.
Erstmals fasst das neue Gesetz sämtliche Gesetzesbestimmungen im Bereich öffentliche Mobilität, die derzeit in anderen Normen verankert sind, zusammen. Klar definiert sind zudem die Aufgaben und Zuständigkeiten im komplexen Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, wobei auch der STA eine bedeutende Rolle zukommt.
Der neue Gesetzesvorschlag regelt weiters eine ganze Reihe von Bereichen, und zwar die Ausschreibung, die Dienstverträge und die Ausgleichszahlungen der Bus- und Zugdienste im öffentlichen Nahverkehr, die Skibus- und Shuttledienste, die Schülersonderverkehrsdienste, die Infrastrukturen im Bus- und Zugbereich, das Rollmaterial für Zug- und Busdienste, Investitionen, Mietwagendienste bis zu neun Sitzplätze, die Mietbusdienste, die Beziehungen zu den Fahrgästen und die entsprechenden Informationsdienste. Außerdem sind die Bestimmungen zu den Verkehrsdiensten außerhalb der Linie, etwa in Bezug auf Mietbusse sowie Taxis und Mietwagen mit Fahrer (unter 9 Sitzplätzen) in einem Landesgesetz verankert. Einen größere Schutz der Arbeitnehmer erhofft sich Landesrat Mussner von einer neuen Regelung, der zufolge bei einem Wechsel des Dienstbetreibers dieser die geltenden staatlichen Kollektivverträge sowie die entsprechenden Zusatzverträge anwenden sowie die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich Entlohnung, Dienstalter und Berufsbild beibehalten muss.
Der Landesmobilitätsplan wird künftig Grundlage für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrsnetzes sein, neu definiert werden die Einzugsgebiete. Dies alles als Grundlage für die Ausschreibung der Dienste, für die Kriterien für die Mindestdienste sowie für den Finanzbedarf im Einklang mit den sozioökonomischen Strategien und im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit.
Nach der Genehmigung des Landesmobilitätsplans können nun die Vorbereitungen für die Ausschreibungen der der öffentlichen Nahverkehrsdienste starten. Bis März 2016 soll der Entwurf für den Landesmobilitätsplan mit den Einzugsgebieten erarbeitet werden und ab April sollen die Vorbereitungen für die Ausschreibung starten. Zu Jahresende 2016 soll die Vorinformation im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Im Frühling 2018 sollen die Dienstleistungsaufträge unterzeichnet werden, um den EU-Vorgaben zeitlich gerecht zu werden.
Erstmals fasst das neue Gesetz sämtliche Gesetzesbestimmungen im Bereich öffentliche Mobilität, die derzeit in anderen Normen verankert sind, zusammen. Klar definiert sind zudem die Aufgaben und Zuständigkeiten im komplexen Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, wobei auch der STA eine bedeutende Rolle zukommt.
Der neue Gesetzesvorschlag regelt weiters eine ganze Reihe von Bereichen, und zwar die Ausschreibung, die Dienstverträge und die Ausgleichszahlungen der Bus- und Zugdienste im öffentlichen Nahverkehr, die Skibus- und Shuttledienste, die Schülersonderverkehrsdienste, die Infrastrukturen im Bus- und Zugbereich, das Rollmaterial für Zug- und Busdienste, Investitionen, Mietwagendienste bis zu neun Sitzplätze, die Mietbusdienste, die Beziehungen zu den Fahrgästen und die entsprechenden Informationsdienste. Außerdem sind die Bestimmungen zu den Verkehrsdiensten außerhalb der Linie, etwa in Bezug auf Mietbusse sowie Taxis und Mietwagen mit Fahrer (unter 9 Sitzplätzen) in einem Landesgesetz verankert. Einen größere Schutz der Arbeitnehmer erhofft sich Landesrat Mussner von einer neuen Regelung, der zufolge bei einem Wechsel des Dienstbetreibers dieser die geltenden staatlichen Kollektivverträge sowie die entsprechenden Zusatzverträge anwenden sowie die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich Entlohnung, Dienstalter und Berufsbild beibehalten muss.
Der Landesmobilitätsplan wird künftig Grundlage für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrsnetzes sein, neu definiert werden die Einzugsgebiete. Dies alles als Grundlage für die Ausschreibung der Dienste, für die Kriterien für die Mindestdienste sowie für den Finanzbedarf im Einklang mit den sozioökonomischen Strategien und im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit.
Nach der Genehmigung des Landesmobilitätsplans können nun die Vorbereitungen für die Ausschreibungen der der öffentlichen Nahverkehrsdienste starten. Bis März 2016 soll der Entwurf für den Landesmobilitätsplan mit den Einzugsgebieten erarbeitet werden und ab April sollen die Vorbereitungen für die Ausschreibung starten. Zu Jahresende 2016 soll die Vorinformation im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Im Frühling 2018 sollen die Dienstleistungsaufträge unterzeichnet werden, um den EU-Vorgaben zeitlich gerecht zu werden.